Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Outdoor Training Heilbronn – Body Cross und deepWORK®
Stand: 19. Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Trainingsangeboten von:
Powerhouse Fitness
Inhaber: Marc Sontopski
Talheimer Straße 71
74081 Heilbronn
E-Mail: info@outdoortraining-hn.de
(2) Die AGB gelten für die angebotenen Gruppen- und Outdoortrainings, insbesondere Body Cross und deepWORK®, sowie für individuell vereinbarte Trainingseinheiten, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
(3) Individuelle Vereinbarungen mit den Teilnehmern haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Trainingsangebot und Vertragsabschluss
(1) Outdoor Training Heilbronn bietet funktionelles Kraft-, Ausdauer- und Gruppentraining an. Die Trainingsinhalte richten sich nach dem jeweiligen Trainingsprogramm.
(2) Die Teilnahme an den angebotenen Trainingseinheiten erfolgt nach vorheriger Anmeldung beziehungsweise nach Abstimmung mit dem Veranstalter.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Anmeldung durch den Veranstalter bestätigt oder eine Punktekarte verbindlich erworben wird.
(4) Eine allgemeine Mitgliedschaft mit fortlaufender Vertragsbindung wird nicht begründet.
(5) Die angebotenen Trainingsprogramme, Trainingsorte und Trainingszeiten ergeben sich aus den jeweils veröffentlichten Informationen beziehungsweise den individuell getroffenen Vereinbarungen.
§ 3 Sixpack-Punktekarte
(1) Für die Teilnahme an den regelmäßig angebotenen Gruppentrainings kann eine Punktekarte mit der Bezeichnung „Sixpack“ erworben werden.
(2) Die Sixpack-Punktekarte berechtigt zur Teilnahme an sechs Trainingseinheiten im Rahmen des jeweils vereinbarten Angebots.
(3) Für jede wahrgenommene Trainingseinheit wird ein Teilnahmeguthaben abgezogen.
(4) Der Preis und eine gegebenenfalls vereinbarte Gültigkeitsdauer werden vor dem Erwerb mitgeteilt. Eine Gültigkeitsbeschränkung muss wirksam vereinbart sein und darf Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligen.
(5) Die Punktekarte verlängert sich nicht automatisch. Eine Verpflichtung zum Erwerb weiterer Trainingseinheiten besteht nicht.
(6) Bei Ausfall einer Trainingseinheit durch den Veranstalter wird kein Teilnahmeguthaben abgezogen. Ein bereits abgezogenes Guthaben wird wieder gutgeschrieben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Anmeldung, Terminabsage und Nichtteilnahme
(1) Für die Teilnahme an Trainingsangeboten ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, soweit dies für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen ist.
(2) Angemeldete Teilnehmer werden gebeten, eine Nichtteilnahme möglichst frühzeitig mitzuteilen, damit der Trainingsplatz anderweitig vergeben werden kann.
(3) Bei regulären Gruppentrainings mit einer Sixpack-Punktekarte wird ein Teilnahmeguthaben grundsätzlich nur für tatsächlich wahrgenommene Trainingseinheiten abgezogen.
(4) Bei individuell vereinbarten und verbindlich reservierten Einzelterminen gelten die vor der Buchung mitgeteilten Stornierungsbedingungen. Eine Stornierungsentschädigung darf nur im gesetzlich zulässigen Umfang erhoben werden. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 5 Trainingszeiten, Veranstaltungsort und Witterung
(1) Die Trainingseinheiten finden an den bekannt gegebenen Trainingsorten und zu den veröffentlichten beziehungsweise vereinbarten Zeiten statt.
(2) Outdoortraining findet grundsätzlich auch bei wechselnden Witterungsverhältnissen statt, sofern eine sichere Durchführung möglich ist.
(3) Der Veranstalter kann eine Trainingseinheit bei gefährlichen Witterungsbedingungen, insbesondere Gewitter, Glätte, Sturm oder sonstigen erheblichen Sicherheitsrisiken, absagen oder verlegen.
(4) Bei einer Absage durch den Veranstalter wird eine bereits bezahlte Trainingseinheit nicht als verbraucht angerechnet. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
(5) Die Teilnehmer sind verpflichtet, geeignete Sportkleidung und für den jeweiligen Untergrund angemessenes Schuhwerk zu tragen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vor dem Vertragsabschluss bekannt gegebenen Preise.
(2) Der Preis der Sixpack-Punktekarte sowie gegebenenfalls weiterer Trainingsangebote wird vor dem Kauf mitgeteilt.
(3) Die Zahlung erfolgt nach der jeweils vereinbarten Zahlungsart.
(4) Individuell vereinbarte Zusatzleistungen werden nur dann gesondert berechnet, wenn die Teilnehmer zuvor über Art und Preis der Zusatzleistung informiert wurden und diese beauftragt haben.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Eine nachträgliche Änderung bereits vereinbarter Preise bedarf einer entsprechenden rechtlichen Grundlage oder einer wirksamen Vereinbarung.
§ 7 Gesundheitliche Voraussetzungen und Teilnahme
(1) Die angebotenen Trainingsprogramme können mit erheblichen körperlichen Belastungen verbunden sein.
(2) Teilnehmer sind dafür verantwortlich, ihre persönliche Belastbarkeit angemessen einzuschätzen. Bei bestehenden Erkrankungen, Beschwerden, Verletzungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Sporttauglichkeit wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
(3) Akute Beschwerden, Schmerzen, Schwindel oder andere während des Trainings auftretende gesundheitliche Beeinträchtigungen sind der jeweiligen Trainingsleitung unverzüglich mitzuteilen. Das Training ist gegebenenfalls zu unterbrechen.
(4) Die Teilnehmer haben den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Trainingsleitung Folge zu leisten und die Übungen entsprechend ihren individuellen körperlichen Möglichkeiten auszuführen.
(5) Der Veranstalter kann Teilnehmer von einer konkreten Trainingseinheit ausschließen, soweit dies zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für sie selbst oder andere erforderlich und verhältnismäßig ist.
(6) Die Trainingsangebote ersetzen keine ärztliche Behandlung, Physiotherapie oder medizinische Rehabilitation.
§ 8 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für sonstige Schäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 9 Trainingsgeräte und persönliche Gegenstände
(1) Zur Verfügung gestellte Trainingsgeräte sind sorgfältig und entsprechend den Anweisungen der Trainingsleitung zu verwenden.
(2) Die Teilnehmer werden gebeten, auf nicht benötigte Wertgegenstände während des Trainings zu verzichten.
(3) Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen unter Berücksichtigung von § 8 dieser AGB.
§ 10 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Während der Trainingsveranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Darstellung der Trainingsangebote angefertigt werden.
(2) Eine Veröffentlichung erkennbarer personenbezogener Aufnahmen zu Werbezwecken, insbesondere auf der Website oder in sozialen Medien, erfolgt nur bei Vorliegen einer geeigneten Rechtsgrundlage, beispielsweise einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.
(3) Eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(4) Die Teilnahme am Training ist nicht von einer Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen abhängig.
§ 11 Urheberrechte
(1) Trainingsunterlagen, Trainingspläne und sonstige bereitgestellte Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein.
(2) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe solcher Inhalte über gesetzlich erlaubte Nutzungen hinaus bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
§ 12 Widerrufsrecht
(1) Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen können Verbrauchern gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.
(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht kann insbesondere bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen ausgeschlossen sein, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(3) Bei Punkten- und Mehrfachkarten sowie sonstigen Trainingsvereinbarungen ist anhand der konkreten Vertragsgestaltung zu beurteilen, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
(4) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, werden die erforderlichen Informationen einschließlich der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen keiner strengeren Form, als gesetzlich vorgeschrieben.
Outdoor Training Heilbronn
Powerhouse Fitness – Inhaber Marc Sontopski
Talheimer Straße 71, 74081 Heilbronn